Um Medien auszuleihen, müssen Sie einen Leserausweis der Stadtbücherei Neuburg besitzen. Bei der ersten Ausleihe entsteht eine für ein Jahr gültige Benutzungsgebühr von 15 Euro für Erwachsene bzw. von 7,50 Euro für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber. Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) sind von der Gebühr befreit. Alternativ zur Jahresgebühr kann auch eine Monatsgebühr von 4 Euro entrichtet werden.
Hierfür ist lediglich ein gültiger Personalausweis notwendig. Personen unter 18 Jahren brauchen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Die Erstellung des Ausweises ist kostenlos. Das Anmeldeformular dafür erhalten Sie an der Ausleihtheke oder direkt hier » zum Anmeldeantrag.
Bei Verlust oder Beschädigung des Leserausweises erhalten Sie für 3 Euro einen Ersatzausweis. Bitte melden Sie einen Verlust sofort, damit es zu keinen unerwünschten Ausleihen durch nicht befugte Personen kommt.
Ja, allerdings können Sie dann keine Medien ausleihen. Sie dürfen aber Zeitungen, Zeitschriften und Bücher kostenlos vor Ort lesen. Bestimmte Angebote und Dienstleistungen (z. B. Kopien und Internetnutzung) sind bei Inanspruchnahme kostenpflichtig.
Grundsätzlich ab 3 Jahren. Voraussetzung ist die Unterschrift eines Elternteils auf dem Anmeldeformular.
- Bücher, Sach-DVDs, Lern-CD-ROM: 4 Wochen
- E-Medien: Zwischen 3 Wochen (E-Books) und 2 – 24 Stunden (E-Paper)
- Spiele, Zeitschriften, Erwachsenen-Hörbücher, CD-ROM, Konsolenspiele: 2 Wochen
- Musik-CDs, DVDs, Kinder-Hörbücher, Tonies: 1 Woche
Das Ausleihen von Medien ist mit gültigem Leserausweis grundsätzlich kostenlos. Das gilt auch für besondere Medien wie etwa E-Books, Konsolenspiele und DVDs.
Zu Ihrer Information erhalten Sie bei der Ausleihe einen Beleg, auf dem Ihre entliehenen Medien mit den entsprechenden Rückgabedaten verzeichnet sind. Auf diesem Beleg finden Sie auch unsere Adresse, weitere Kontaktdaten und unsere Öffnungszeiten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, über unseren Internetkatalog von zu Hause aus auf Ihr Konto zuzugreifen. Klicken Sie einfach auf den Button „Leserkonto“, geben Sie Ihre Leserausweis-Nummer und als Passwort Ihr Geburtsdatum (in der Form TT.MM.JJJ) ein.
Die Ausleihfrist kann zweimal um die gleiche Leihfrist verlängert werden, wenn das ausgeliehene Medium nicht von jemand anderem vorbestellt worden ist.
(Ausnahme: Bei digitalen Medien wie E-Books etc. ist keine Verlängerung möglich.) Die Fristverlängerung können Sie entweder an der Ausleihtheke vornehmen lassen oder auch bequem von zu Hause aus per Telefon, per E-Mail oder über unseren Internet-Katalog.
Gehen Sie auf den Punkt Leserkonto und melden Sie sich unter Angabe Ihrer Lesernummer und Ihres Geburtsdatums (in der Form TT.MM.JJJJ) an. Nun können Sie sich einen Überblick über Ihre entliehenen Medien verschaffen, verlängern oder auch vorbestellen. Dort können Sie auch einrichten, dass Sie ein paar Tage vor Erreichen der Fälligkeit per Mail „vorgewarnt“ werden.
Ist die Leihfrist überschritten, so fällt für jedes Medium pro angefangener Woche eine Versäumnisgebühr von 1 Euro bzw. bei Kindermedien von 0,50 Euro, an. Das Ende der Leihfrist steht auf dem Ausleihbeleg. Sollten Sie schon eine schriftliche Erinnerung bekommen haben, beachten Sie bitte, dass das Schreiben nur den Gebührenstand des Briefdatums angibt und die Gebühren zwischenzeitlich weiterlaufen. Für jede schriftliche Mahnung sind zusätzlich zur Versäumnisgebühr 3 Euro Mahngebühr zu entrichten. Im eigenen und natürlich besonders im Interesse der anderen Büchereikunden sollten Sie die Ausleihfristen einhalten oder aber das Medium rechtzeitig verlängern.
Im Falle von E-Medien (E-Books etc.) ist keine Überziehung der Leihfrist möglich, der Zugriff auf die Medien wird nach Ablauf der Frist automatisch beendet.
Sie können ausgeliehene Medien (Bücher oder Zeitschriftenhefte) einfach selbst von zu Hause aus über unseren Internet-Katalog vormerken oder benutzen dafür den die OPACs (Katalog-PCs) im 1. und 2. Stock des Bücherturms. (Unsere MitarbeiterInnen helfen Ihnen gerne dabei, entweder an der Ausleihtheke oder auch telefonisch.) In Ihrem Leserkonto können Sie es einrichten, dass Sie per Mail benachrichtigt werden, wenn der gewünschte Titel eingetroffen ist.
Bitte beachten Sie, dass das Medium in beiden Fällen maximal 8 Tage für Sie zur Abholung bereitgehalten wird.
Die Stadtbücherei bemüht sich, nicht vorhandene Bücher über die Fernleihe der deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken oder über den „Schwabenfindus“ (öffentliche Bibliotheken aus der Region) zu besorgen. Hierfür wird pro geliefertem Titel eine Gebühr von 1,50 Euro bzw. 2 Euro erhoben. Wenn Sie ein Buch über die Fernleihe bestellen möchten, teilen Sie dies einfach dem Büchereiteam an der Ausleihtheke mit.
Sollten Sie auch nach gründlicher Suche einmal ein Buch oder ein anderes Medium nicht wiederfinden, so muss finanzieller Ersatz geleistet werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim Büchereiteam.
Nein. Der Leserausweis ist nicht übertragbar (Ausnahme: Eltern können auf ihrem eigenen Ausweis auch für ihre minderjährigen Kinder Medien entleihen).
Ja. Für die Rückgabe wird kein Leserausweis benötigt.
E-Books, E-Audios (= Hörbücher im MP3-Format), E-Videos und E-Paper können Sie über die Internet-Seite www.onleihe-schwaben.de kostenlos ausleihen, falls Sie einen gültigen Leserausweis besitzen. Für weitere Informationen darüber empfehlen wir unsere an der Ausleihtheke ausliegenden Infoblätter oder die Hilfe-Seiten der Onleihe Schwaben.
Im Bücherturm finden Sie das Bürgerbüro, eine Filiale des Einwohnermeldeamtes, wo Sie z.B. Adressenänderungen vornehmen lassen können und verlorene Gegenstände melden bzw. Fundsachen abgegeben können. Außerdem führen wir eine Karten-Vorverkaufsstelle (z.B. für Veranstaltungen im Neuburger Stadttheater und im Kongregationssaal).