Kulturförderung

Als Kulturstadt der Region steht in Neuburg an der Donau die Förderung der heimischen Kultur ganz oben auf der Agenda. Mit Rat und Tat aber eben auch mit finanzieller Unterstützung steht die Stadt Neuburg den heimischen Kulturmachern zur Seite.

Das Kulturamt nimmt Anträge auf Zuschüsse an und hilft bei der Bearbeitung der Anträge. Grundsätzlich möglich ist die Förderung kultureller Vereine, Gruppen und Initiativen in Neuburg. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Sachleistung oder finanzielle Leistung ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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WER KANN SICH BEWERBEN?

Alle kulturellen Vereine, Gruppen und Initiativen mit Sitz in Neuburg an der Donau, die

  • in der Regel ein Jahr bestehen und aktiv gearbeitet haben,
  • sich auf der Grundlage der demokratischen Grundordnung bewegen und
  • das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Bayern respektieren.

ANTRAGSTELLUNG

Die Anträge sind im Kulturamt einzureichen. Den Anträgen sind beizufügen:

  • Konzept
  • schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angabe über den voraussichtlichen Termin
  • Dauer des Projektes
  • Was ist zu beachten?
  • angemessene Eigenbeteiligung erforderlich
  • die Finanzierung des zu fördernden Projektes muss sichergestellt sein und ist
    mit einem Kosten- und Finanzierungsplan darzustellen
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WAS WIRD GEFÖRDERT?

Kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die

  • in Neuburg an der Donau stattfinden
  • über die übliche Kulturarbeit der antragstellenden Stelle hinausgehen
  • aus Anlass eines Jubiläums stattfinden
  • die in Bereichen stattfinden, die die Stadt selbst nicht oder nur in geringem Maße anbietet

IN WELCHER HÖHE IST EINE FÖRDERUNG MÖGLICH?

Die Höhe der Förderung hängt  von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Eine feste Regel über die Zuschusshöhe gibt es nicht. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschussbetrages besteht nicht.

WANN IST DER ZUSCHUSS ZU BEANTRAGEN?

In jedem Falle vor Beginn des zu fördernden Projektes. Grundsätzlich gilt: je früher – desto besser, das bedeutet eine Antragstellung zum Anfang Oktober des Vorjahres.

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?

  • Beschreibung des zu fördernden Projektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan

UND WIE GEHT ES DANN WEITER?

Prüfung des eingereichten Zuschussantrages:

  1. auf Vollständigkeit und
  2. Vorliegen der Zuschussfähigkeit
  • Entscheidung entsprechend der Höhe des zu gewährenden Förderbetrages
    durch Kulturbüro, Kulturreferat, Oberbürgermeister etc.
  • Benachrichtigung des Antragstellers von der bewilligten Förderung
  • Anweisung des Zuschussbetrages
  • Nach Abschluss des geförderten Projektes Einreichung eines sogenannten
    Verwendungsnachweises" durch den Veranstalter bzw. Antragsteller
  • Abschluss der Fördermaßnahme

 

Größe: 28.19 kB | Zuletzt geändert: 03.06.2024
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Kulturpreis und Ernst-Toller-Preis

Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden. Die Preisträger werden vom Ältestenrat und dem Kulturamt nominiert bzw. vorgeschlagen. Der Kulturpreis wird alle zwei Jahre im Herbst verliehen. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert.

Neben dem Kulturpreis vergibt die Ernst-Toller-Gesellschaft alle zwei Jahre den Ernst-Toller-Preis, der nach dem verstorbenen Schriftsteller Ernst Toller benannt wurde. Der Preisträger, immer ein Schriftsteller, wird von der Ernst-Toller Gesellschaft ausgewählt. Auch das Preisgeld stiftet die Ernst-Toller-Gesellschaft.

Geförderte Projekte:

"A River Inside of Me" von Danube alias Stella Lindner
in Zusammenarbeit mit den Neuburger Donaunixen

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